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   VGH Bayern, 02.12.2014 - 1 NE 14.2419   

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VGH Bayern, 02.12.2014 - 1 NE 14.2419 (https://dejure.org/2014,40125)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.12.2014 - 1 NE 14.2419 (https://dejure.org/2014,40125)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 1 NE 14.2419 (https://dejure.org/2014,40125)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Gebietserhaltungsanspruchs hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bei einer Beschränkung durch die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs 6
    Kein Gebietserhaltungsanspruch hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung; Einstweilige Anordnung; Bebauungsplan; Beseitigung des Niederschlagswassers

  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines Gebietserhaltungsanspruchs hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bei einer Beschränkung durch die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2014, 59389
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 16.07.2018 - 1 N 14.1510

    Normenkontrollverfahren gerichtet auf Überprüfung der Wirksamkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 1 NE 14.2419
    Die von den Antragstellern gegen den Bebauungsplan "H...straße" erhobenen Einwendungen greifen nach summarischer Überprüfung nicht durch" so dass ihr Normenkontrollantrag vom 11. Juli 2014" der unter dem Az. 1 N 14.1510 beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist" voraussichtlich erfolglos bleiben wird.

    Die erst im Laufe des Normenkontrollverfahrens (Az. 1 N 14.1510) vorgelegte Ausarbeitung des Büros BGI vom 13. Mai 2014 vermag die ausreichende Versickerungsfähigkeit des Baugrundstücks des Beigeladenen schon deshalb nicht in Frage zu stellen, weil sie sich nicht mit dem für die Abwägungsentscheidung der Antragsgegnerin maßgeblichen Gutachten des Büros GHB vom 14. Dezember 2013 beschäftigt" sondern sich in erster Linie darauf beschränkt" eigene Berechnungen auf der Grundlage eigener Beobachtungen anzustellen.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 1 NE 14.2419
    2.1 Es spricht nichts dafür" dass die Beseitigung des auf dem Grundstück des Beigeladenen anfallenden Niederschlagswassers im Rahmen der Abwägung in ungenügender Weise behandelt worden ist (vgl. grundlegend zur planerischen Bewältigung der Niederschlagswasserbeseitigung: BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 - BVerwGE 116, 144f. = DVBl 2002, 1469).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 1 NE 14.2419
    Soweit die Antragsteller einen Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch rügen, ist darauf hinzuweisen, dass sich dieser allein auf die Art, nicht dagegen auf das Maß der baulichen Nutzung bezieht (BVerwG, B.v 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170).
  • VGH Bayern, 23.07.2007 - 15 NE 07.1226
    Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2014 - 1 NE 14.2419
    Weil die begehrte Anordnung im Vorgriff auf die nachfolgende Normenkontrollentscheidung ergeht" kommt es in erster Linie darauf an" ob nach summarischer Prüfung im Eilverfahren der Erfolg des Normenkontrollantrags absehbar ist (BayVGH" B.v. 3.1.2013, a.a.O.; B.v. 23.7.2007 - 15 NE 07.1226 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde

    Ob die von den Beigeladenen zu 1. und zu 3. - 6. errichteten Mehrfamilienhäuser im Bereich des ... einen "singulären Charakter" aufweisen, ist unerheblich; daraus ist ein "Umschlagen" des Gebietscharakters eines allgemeinen Wohngebiets nicht abzuleiten (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.10.2016, 10 B 1040/16, BeckRS 2016, 55719 [Rn. 9]; VGH München Beschl. v. 02.12.2014, 1 NE 14.2419, BeckRS 2014, 59389).

    Soweit das Verwaltungsgericht einen auf die Erhaltung (auch) des Maßes der baulichen Nutzung gerichteten Anspruch ablehnt, steht dem die o. g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen; das Verwaltungsgericht befindet sich insofern auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15.01.2013, 1 MB 46/12, Juris [Rn. 5]; Beschl. v. 21.07.2015, 1 MB 16/15 und vom 01.09.2017, 1 MB 14/17; ebenso: VGH München, Beschl. v. 02.12.2014, 1 NE 14.21419, BeckRS 2014, 59389 [Rn. 13] sowie Beschl. v. 15.02.2017, 1 CS 16.2396, Juris [Rn. 11], OVG Münster, Beschl. v. 27.10.2016, a.a.O.; OVG B-Stadt, Beschl. v. 11.07.2017, 2 Bs 114/17, Juris [Rn. 8]; VG B-Stadt, Urt. v. 22.05.2012, 11 K 3222/10, BRS 79 Nr. 187 [bei Juris Rn. 55]).

  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass die bauliche Nutzung eines Nachbargrundstücks unter grundsätzlicher Beachtung des Gebietscharakters nicht intensiviert wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 1 NE 14.2419 - juris; BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 96, 170).
  • VG Augsburg, 06.08.2015 - Au 4 S 15.1067

    Nachbarantrag auf einstweiligen Rechtsschutz (abgelehnt)

    Der von der Rechtsprechung anerkannte Gebietserhaltungsanspruch bezieht sich jedoch allein auf die Art der baulichen Nutzung (BayVGH, B.v. 2.12.2014 - 1 NE 14.2419 - juris Rn. 13).
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